Juristisches Lexikon

Krankenversichertenkarte

... ist der Berechtigungsschein für die Inanspruchnahme von kassenärztlichen Leistungen. Sie ist die Grundlage für die Abrechnung mit den Leisungserbringern. Vgl. §§ 15, 291 Sozialgesetzbuch 5. Buch.
<<   KrankentagegeldversicherungKrankenversicherung (gesetzliche)   >>