Juristisches Lexikon

Krankenbehandlung

... ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie umfasst u.a. ärztliche Behandlung, zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Zahnersatz, häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe, Krankenhausbehandlung. Vgl. §§ 27 ff. Sozialgesetzbuch 5. Buch.
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