Juristisches Lexikon

Kraftfahrstraßen

... sind besonders gekennzeichnete Schnellstraßen (Zeichen 331), die nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden dürfen, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt. Vgl. § 18 Straßenverkehrsordnung.
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