Juristisches Lexikon

Kontokorrentverkehr

... bezeichnet eine Geschäftsverbindung, bei der die beiderseitigen finanziellen Ansprüche und Verbindlichkeiten einschließlich Zinsen in Rechnung gestellt werden. Dabei werden die einzelnen Forderungen nicht für sich allein geltend gemacht, sondern durch Feststellung des Saldos getilgt. Mit der Anerkennung des Saldos werden alle einzelnen Rechnungsposten anerkannt. Vgl. §§ 355 ff. BGB.
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