Juristisches Lexikon

Konjunkturrat

... ist bei der Bundesregierung gebildet. Seine Mitglieder sind der Bundesminister für Wirtschaft, der Bundesminister für Finanzen, je ein Ländervertreter, vier Vertreter der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie mit beratender Funktion ein Vertreter der Deutschen Bundesbank. Der Konjunkturrat hat Beratungs- und Entfehlungs-, jedoch keine Entscheidungsbefugnis. Er berät bei allen konjunkturpolitischen Maßnahmen im Sinne des Stabilitätsgesetzes, bei der Möglichkeit der Deckung des Kreditbedarfs sowie insbesondere bei der Auflösung der Konjunkturausgleichsrücklage.
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