Juristisches Lexikon

Konjunkturausgleichsrücklage

... bezeichnet die vom Bund und den Ländern bei der Deutschen Bundesbank festzulegenden Haushaltsmittel für den Fall einer die volkswirtschaftliche Leistungsfähigkeit übersteigenden Nachfrageausweitung. Rechtsgrundlage ist das Stabilitätsgesetz.
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