Juristisches Lexikon

Kommunalverwaltung

... ist die Verwaltung der Gemeinden und Gemeindeverbände. Sie beinhaltet die Verwaltung der Selbstverwaltungsaufgaben, ferner die Erledigung von Auftragsangelegenheiten (Pflichtaufgaben). Die Kommunalverwaltung untersteht einer Rechtsaufsicht bei der Wahrnehmung der Selbstverwaltungsaufgaben und einer Fachaufsicht bei der Erledigung der Auftragsangelegenheiten.
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