Juristisches Lexikon

Kommission der Europäischen Gemeinschaften

... ist aufgrund des Vertrages zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 8.4.1965 die gemeinsame Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, Europäischen Atomgemeinschaft und Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl. Sie besteht aus 17 Mitgliedern. Der Kommission muss mindestens ein Staatsangehöriger jedes Mitgliedstaates angehören.
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