Juristisches Lexikon

Koalitionsregierung

... ist ein Zusammenschluss mehrerer Parlamentsparteien oder Fraktionen zum Zwecke der gemeinsamen Regierungsbildung. Sie entsteht in der Regel, wenn keine der im Parlament vertretenen Parteien, die zur alleinigen Bildung einer Regierung notwendige absolute Mehrheit der Mandate erreicht.
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