Juristisches Lexikon

Koalitionsfreiheit

... bedeutet im Arbeitsrecht das Recht von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, sich zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zusammenzuschliessen. Das Grundrecht ist ein Sonderfall des allgemeinen Grundrechts der Vereinigungsfreiheit. Vgl. Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz.
<<   KoalitionKoalitionsregierung   >>