Juristisches Lexikon

Kaufkraft

... ist die Gütermenge, die mit einer Geldeinheit gekauft werden kann. Die Kaufkraft wird durch das Realeinkommen repräsentiert, das heißt diejenige Gütermenge, die mit einem bestimmten Nominaleinkommen gekauft werden kann. Die Unterscheidung zwischen Realeinkommen und Nominaleinkommen wird durch die Veränderung der Kaufkraft des Geldes erforderlich.
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