Juristisches Lexikon

Kapitalerhöhung

... bedeutet die Erhöhung des Grundkapitals bei der Aktiengesellschaft. Sie muss in der Hauptversammlung beschlossen werden. Bei der effektiven Kapitalerhöhung wird der Aktiengesellschaft zusätzliches Kapital von außen zugeführt. Bei der nominellen Kapitalerhöhung handelt es sich um eine Kapitalberichtigung, die aus Gesellschaftsmitteln bewirkt wird. Vgl. §§ 182 ff. Aktiengesetz.
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