Juristisches Lexikon

Kanzlerdemokratie

... kennzeichnet ein Regierungssystem, in dem der Kanzler aufgrund der verfassungsrechtlichen und der politischen Gegebenheiten über eine herausgehobene Funktion verfügt. Das Regierungssystem der Bundesrepublik Deutschland ist z.B. eine Kanzlerdemokratie. Nach Art. 65 des Grundgesetzes steht dem Bundeskanzler die Richtlinienkompetenz zu.
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