Juristisches Lexikon

Kündigung

... ist die einseitige Auflösung eines Schuldverhältnisses. Sie erfolgt durch eine empfangsbedürftige Willenserklärung des Inhalts, dass ein Schuldverhältnis für die Zukunft beendet wird. Neben der ordentlichen Kündigung, die an bestimmte Fristen gebunden ist, gibt es die außerordentliche (befristete oder fristlose) Kündigung, bei der meist keine Fristen einzuhalten sind.
<<   KumulierenKündigungsfristen   >>