Juristisches Lexikon

Jugendversammlung

... ist die Versammlung der Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Sie entspricht der Betriebsversammlung der Arbeitnehmer des Betriebs. Die Jugendversammlung kann vor oder nach jeder Betriebsversammlung im Einvernehmen mit dem Betriebsrat einberufen werden. Vgl. § 71 Betriebsverfassungsgesetz.
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