Juristisches Lexikon

Jugendhilfe

... umfasst Leistungen und andere Aufgaben zugunsten junger Menschen und Familien. Leistungen der Jugendhilfe sind u.a. Angebote der Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit, Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie, Hilfe zur Erziehung und ergänzende Leistungen, Hilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche. Andere Aufgaben der Jugendhilfe sind u.a. die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen, die Herausnahme des Kindes oder des Jugendlichen ohne Zustimmung des Personenberechtigten, die Beratung und Belehrung in Verfahren zur Annahme als Kind, die Beratung und Unterstützung von Pflegern und Vormündern. Vgl. Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfe).
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