Juristisches Lexikon

Jagdsteuer

... ist eine örtliche Steuer, die von den Gemeinden erhoben wird. Rechtsgrundlage sind die Kommunalabgabengesetze der Länder. Als Bemessungsgrundlage für die jährlich zu erhebende Steuer dient der Jahresjagdwert bzw. bei der Verpachtung der vom Pächter zu entrichtende Pachtpreis. Die Ertragshoheit steht den Landkreisen und den kreisfreien Städten zu.
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