Juristisches Lexikon

Jagdrecht

... ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wild lebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen (Wild) zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden. Gesetzliche Grundlage ist das Bundesjagdgesetz vom 29.11.1952.
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