Juristisches Lexikon

Jagdaufseher ist ein Bediensteter

... des Jagdausübungsberechtigten, dem im Jagdbezirk der Jagdbezirk obliegt. Hauptberuflich angestellte Jagdaufseher sollen Berufsjäger oder forstlich ausgebildet sein. Die bestätigten Jagdaufseher haben innerhalb ihres Dienstbezirks in Angelegenheiten des Jagdschutzes die Rechte und Pflichten der Polizeibeamte und sind Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft, sofern sie Berufsjäger oder forstlich ausgebildet sind.
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