Juristisches Lexikon

Interimsschein

... ist ein Wertpapier, mit dem der Anteilschein an einer Aktiengesellschaft den Aktionären vor der Ausgabe der Aktien erteilt wird. Interimsscheine (oder Zwischenscheine) müssen auf den Namen lauten. Vgl. §§ 8 Abs. 4, 10 Abs. 3 und 4 Aktiengesetz.
<<   InteressenvertretungInterimswirtschaft   >>