Juristisches Lexikon

Industrie- und Handelskammer

... ist ein Vertretungsorgan der gewerblichen Unternehmungen mit Ausnahme des Handwerks zur Wahrnehmung gemeinsamer Interessen. Die Aufgaben liegen bei der Beratung der Mitglieder in allen zur Führung der Betriebe relevanten Angelegenheiten und in der beratenden Zusammenarbeit mit den Behörden bei Fragen der Förderung von Industrie und Handel.
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