Juristisches Lexikon

Hilfsbeamter

... der Staatsanwaltschaft ist ein Beamter oder Angestellter, der Aufgaben der Strafverfolgung wahrnimmt. Es handelt sich insbesondere um Polizeibeamte. Sie unterstehen der fachlichen Weisung der Staatsanwaltschaft (§ 152 Gerichtsverfassungsgesetz). In Eilfällen haben sie weitgehende Befugnisse (z.B. Beschlagnahme, Festnahme, Durchsuchung), die sonst nur dem Richter bzw. Staatsanwalt zustehen.
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