Juristisches Lexikon

Hebesatz

... ist ein für die Erhebung der Gewerbesteuer und Grundsteuer durch Beschluss der Gemeindevertretung für das Rechnungsjahr festgesetzter Hundertsatz, mit dem der Steuermessbetrag vervielfältigt und damit die Steuerschuld ermittelt wird. Rechnerisch entspricht der Hebesatz also einem Vervielfacher. Nach Art. 106 Abs. 6 Grundgesetz steht das Hebesatzrecht den Gemeinden zu.
<<   HausverbotHehlerei   >>