Juristisches Lexikon

Haushaltssatzung

... ist eine Pflichtsatzung der Gemeinde. Sie ist die rechtliche Grundlage für die Bewirtschaftung aller Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde. Die Gemeindeordnungen der Länder legen einen bestimmten Mindestinhalt fest. So hat die Haushaltssatzung die Festsetzungen des Gesamtbetrags der Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsjahres, getrennt für den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt, des Gesamtbetrags der vorgesehenen Kreditaufnahmen, des Gesamtbetrags der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen, des Gesamtbetrags der Kassenkredite und der Steuersätze, die für jedes Haushaltsjahr neu festzulegen sind. Zuständig für die Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung ist die Gemeindevertretung. Die Satzung ist öffentlich bekannt zu machen.
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