Juristisches Lexikon

Haushaltsrechnung

... ist im Rahmen des kommunalen Haushaltsrechts Bestandteil der Jahresrechnung. Sie ist das inhaltliche und formelle Gegenstück zum Haushaltsplan. In der Haushaltsrechnung ist nachzuweisen, inwieweit der von der Gemeindevertretung aufgestellte Haushaltsplan von der Gemeindeverwaltung eingehalten worden ist bzw. inwieweit sich Abweichungen von den Haushaltsansätzen ergeben. Insgesamt verfolgt die Haushaltsrechnung zwei Ziele: Einmal soll in ihr zunächst im Rahmen eines Haushaltsvergleichs der Nachweis über die Ausführung des Haushaltsplans erbracht werden, daneben soll im Rahmen der Feststellung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung ein Überschuss bzw. Fehlbetrag ermittelt werden.
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