Juristisches Lexikon

Haushaltshilfe

... kann als Sonderausgabe (bis zu 12.000 DM) geltend gemacht werden, wenn aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet werden. Vgl. im einzelnen § 10 Abs. 1 Nr. 8 Einkommensteuergesetz.
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