Juristisches Lexikon

Haushaltsfreibetrag

... ist für alleinstehende Eltern, die unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind. Ein Elternteil bekam diesen Haushaltsfehlbetrag von 2.340 EUR nur wenn bestimmte Kriterien erfüllt worden sind. Seit 2004 wurde der Haushlatsfreibetrag jedoch abgeschafft. Stattdessen wurde ein Entlastungsbeitrag von 1.308 EUR für Alleinerziehende mit Kindern unter 18 Jahren eingeführt. Dieser Betrag wird jedoch nur ausgezahlt, wenn Kind und Elternteil zusammen in einer Hausgemeinschaft leben und beide diese Wohnung als Hauptsitz nutzen. (Meldepflichtig!)
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