Juristisches Lexikon

Haushaltsausgleich

... ist ein Haushaltsgrundsatz, nach dem die Einnahmen und Ausgaben für ein Haushaltsjahr im Haushaltsplan auszugleichen sind (vgl. Art. 110 Grundgesetz). Im kommunalen Haushaltsrecht beinhaltet der Grundsatz des Haushaltsausgleichs, dass der in einen Verwaltungshaushalt und einen Vermögenshaushalt gegliederte Haushaltsplan auszugleichen ist.
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