Juristisches Lexikon

Haushaltsabschluss

... ist ein Bestandteil des Rechnungsabschlusses. Im Haushaltsabschluss sind u.a. das kassenmäßige Jahresergebnis, das kassenmäßige Gesamtergebnis, die aus dem Vorjahr übertragenen Einnahmereste und Ausgabereste und die in das folgende Haushaltsjahr zu übertragenden Einnahmereste und Ausgabereste nachzuweisen. Vgl. § 83 Bundeshaushaltsordnung.
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