Handelsvertreter
... ist, wer als selbsrständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Er hat sich um die Vermittlung oder den Abschluss von Geschäften zu bemühen; hierbei hat er das Interesse des Unternehmers wahrzunehmen. Der Handelsvertreter hat Anspruch auf Provision für alle während des Vertragsverhältnisses abgeschlossenen Geschäfte, die auf seine Tätigkeit zurückzuführen sind. Vgl. §§ 84 ff. Handelsgesetzbuch.