Juristisches Lexikon

Handelsregister

... ist ein öffentliches Register, in dem die rechtlichen Verhältnisse der Handelsbetriebe sowie mit ihnen zusammenhängende Tatsachen eingetragen werden (z.B. Firma, Gesellschafter, Prokura). Es wird von den Amtsgerichten geführt. Die Einsicht des Handelsregisters sowie der zum Handelsregister eingereichten Unterlagen ist jedem gestattet. Vgl. §§ 9 ff. Handelsgesetzbuch.
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