Juristisches Lexikon

Handelsgewerbe

... ist jedes gewerbliche Unternehmen, das dem Handelsrecht unterliegt. Unternehmen, die ein Grundhandelsgewerbe betreiben (vgl. Aufzählung in § 1 Handelsgesetzbuch, z.B. Warenumsatzgeschäfte, Lohnfabrikation), gelten auch ohne Eintragung ins Handelsregister als Handelsgewerbe. Handelsgewerbe sind ferner die gewerblichen Unternehmen, die nach Art und Umfang einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb erfordern, wenn der Inhaber des Unternehmens ins Handelsregister eingetragen ist. Vgl. §§ 1 ff. Handelsgesetzbuch.
<<   HandelsgesetzbuchHandelskauf   >>