Juristisches Lexikon

Handelsgesellschaft

... ist eine Gesellschaft, für die in vollem Umfang die für Kaufleute geltenden Regelungen Anwendung finden. Handelsgesellschaften sind insbesondere die offene Handelsgesellschaft, die Kommanditgesellschaft, die Aktiengesellschaft, die Kommanditgesellschaft auf Aktien und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
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