Juristisches Lexikon

Handelsgeschäft

... ist ein Rechtsgeschäft, bei dem mindestens einer der Vertragspartner ein Kaufmann sein muss; das Geschäft muss zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehören. Das wichtigste Handelsgeschäft ist der Handelskauf.
<<   HandelsgerichteHandelsgesellschaft   >>