Juristisches Lexikon

Haftpflichtversicherung

... ist eine Schadensversicherung, bei der der Versicherer verpflichtet ist, dem Versicherungsnehmer die Leistung zu ersetzen, die dieser aufgrund seiner Verantwortlichkeit für eine während der Versicherungszeit eintretende Tatsache an einen Dritten zu bewirken hat. Die Versicherung umfasst auch die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die durch die Verteidigung gegen den von einem Dritten geltend gemachten Anspruch entstehen. Vgl. §§ 149 ff. Versicherungsvertragsgesetz.
<<   HaftpflichtHaftprüfung   >>