Haftbeschwerde
... ist ein Rechtsbehelf gegen den Haftbefehl mit dem Ziel, diesen nach § 116 Strafprozessordnung außer Vollzug zu setzen oder nach § 120 Strafprozessordnung aufzuheben. Neben dem Antrag auf Haftprüfung ist die Haftbeschwerde unzulässig (§ 117 Abs. 2 Strafprozessordnung).