Juristisches Lexikon

Habilitation

... ist eine Hochschulprüfung, die "eine besondere wissenschaftliche Leistung" ausweist. Sie ist u.a. Einstellungsvoraussetzung für Professoren. Regelmäßig wird mit oder alsbald nach der Habilitation die akademische Lehrbefugnis von dem zuständigen Hochschulorgan verliehen. Dann hat der Habilitierte die Stellung eines Privatdozenten und kann selbstständig Vorlesungen abhalten. Vgl. §§ 43 ff. Hochschulrahmengesetz.
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