Juristisches Lexikon

Grundurteil

... ist ein selbstständig anfechtbares Zwischenurteil, in dem über den Anspruchsgrund entschieden wird, während die Entscheidung über die Anspruchshöhe dem Endurteil vorbehalten bleibt. Der Erlass des Grundurteils steht im Ermessen des Gerichts; Grundurteile kennt u.a. der Zivil-, Arbeitsgerichts-, Finanzgerichts-, und Sozialgerichtsprozess.
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