Juristisches Lexikon

Grundgehalt

... ist ein Bestandteil der Dienstbezüge des Beamten. Es bestimmt sich nach dem bekleideten Amt, das nach seiner Wertigkeit einer Besoldungsgruppe zugeordnet ist. Die Zuordnung erfolgt nach sachgerechter Bewertung der mit den Funktionen der Beamten verbundenen Anforderungen.
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