Juristisches Lexikon

Grundeigentum

... ist das Eigentum an einem Grundstück. Es erstreckt sich auf den Raum über der Erdoberfläche und auf den Erdkörper unter der Erdoberfläche. Der Eigentümer kann jedoch Einwirkungen nicht verbieten, die in solcher Höhe oder Tiefe vorgenommen werden, dass er an der Ausschließung kein Interesse hat. Das Grundeigentum unterliegt gesetzlichen Beschränkungen (so insbesondere im Bereich des Baurechts).
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