Grenzpolizei
... besteht in Bayern als einzigem Bundesland. Ihr obliegt insbesondere die polizeiliche Überwachung der Landesgrenzen und die polizeiliche Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs. Vgl. Art. 5 des Gesetzes über die Organisation der Bayerischen Staatlichen Polizei vom 10.8.1976.