Juristisches Lexikon

Grenzpolizei

... besteht in Bayern als einzigem Bundesland. Ihr obliegt insbesondere die polizeiliche Überwachung der Landesgrenzen und die polizeiliche Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs. Vgl. Art. 5 des Gesetzes über die Organisation der Bayerischen Staatlichen Polizei vom 10.8.1976.
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