Juristisches Lexikon

Gleichförmige

... Eingaben sind Anträge und Eingaben, die in einem Verwaltungsverfahren von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht worden sind. Für gleichförmige Eingaben enthalten die §§ 17 bis 19 Verwaltungsverfahrensgesetz besondere Regelungen.
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