Juristisches Lexikon

Gewillkürte Erbfolge

... ist die durch Testament oder Erbvertrag festgelegte Erbfolge. Sie ist Ausdruck der Testierfreiheit; danach darf der Erblasser ohne Grund von der gesetzlich geregelten Erbfolge abweichen und selbst Verfügungen wegen Todes über sein Vermögen treffen.
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