Juristisches Lexikon

Gewalttaten

Entschädigung erfolgt auf der Grundlage des Opferentschädigungsgesetzes vom 11.5.1976. Wer durch einen vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriff gegen seine oder eine andere Person oder durch dessen rechtmäßige Abwehr eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen auf Antrag Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz.
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