Juristisches Lexikon

Gewaltenteilung

... umschreibt die Aufteilung der staatlichen Hoheitsgewalt in mehrere, sich gegenseitig kontrollierende und beschränkte Gewalten, die von verschiedenen Institutionen ausgeübt werden. Die Gewaltenteilung, das heißt die Trennung der Funktionen der gesetzgebenden, vollziehenden und Recht sprechenden Gewalt ist in der Bundesrepublik Deutschland verfassungsrechtlich durch das Grundgesetz gewährleistet.
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