Juristisches Lexikon

Gewährleistung

... ist die gesetzliche Verpflichtung des Schuldners, eine Sache oder ein Werk in mangelfreiem Zustand abzuliefern. Gewährleistungsansprüche bestehen beim Kauf (§§ 459 ff. BGB), beim Werkvertrag (§§ 633 ff. BGB) und beim Reisevertrag (§§ 651c ff. BGB. Als Gewährleistungsansprüche kennt das Gesetz die Wandelung beim Kauf und beim Werkvertrag, die Minderung beim Kauf, Werkvertrag und beim Reisevertrag, Schadensersatz beim Kauf, Werkvertrag und Reisevertrag, das Abhilfeverlangen beim Reisevertrag. Die Gewährleistungsansprüche unterliegen der Verjährung.
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