Juristisches Lexikon

Gesetzlicher Vertreter

... ist eine Person, die auf der Grundlage der ihr gesetzlich eingeräumten Befugnis eine andere Person vertritt. Gesetzliche Vertreter sind etwa für das Kind beide Elternteile, der oder die Geschäftsführer für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, der Vorstand für den Verein, die Aktiengesellschaft und die Genossenschaft.
<<   Gesetzlicher RichterGesetzlicher Zinssatz   >>