Juristisches Lexikon

Gesetzgebung

... ist die staatliche Tätigkeit, die sich auf den Erlass generell abstrakter Vorschriften bezieht. Der Erlass von Gesetzen im formellen Sinne ist den Parlamenten (Bundestag und Landtagen) vorbehalten. Gesetze im materiellen Sinne werden von der vollziehenden Gewalt (Regierung, Gemeindevertretungen u.a.) erlassen.
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