Juristisches Lexikon

Gesetzesvorrang

... ist ein rechtsstaatlicher Grundsatz, nach dem alle staatlichen Maßnahmen mit dem höherrangigen Gesetz vereinbar sein müssen. Die öffentliche Verwaltung darf bei ihrem Handeln nicht gegen geltendes Recht, insbesondere gegen die Verfassung und die Gesetze verstoßen.
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