Juristisches Lexikon

Gesellschaft

... ist eine Vereinigung von Personen durch Rechtsgeschäft zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks (z.B. Betrieb eines Unternehmens) durch Leistung der vereinbarten Beiträge. Es wird zwischen Personengesellschaften (Träger der Rechte und Pflichten der Gesellschaft sind die Gesellschafter) und Kapitalgesellschaften (sie besteht aus Mitgliedern) unterschieden.
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